Rechnung oder Kassabon×
Bitte beachten Sie, daß auf der Rechnung oder dem Kassabon der Händler, der Kunde oder Barverkauf, das
Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer, das qualifizierte Geräte mit Modellbezeichnung, allenfalls Seriennummer,
und der Rechnungsbetrag und die Währung eindeutig erkennbar sein müssen!